Publikation

Rechtsprobleme der Zielbaummethode zur Berechnung der Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB

in: Grundstücksmarkt und Grundstückswert (GuG) 2004, S. 129 - 139.

Gemäß § 154 BauGB haben die Eigentümer von Grundstücken in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu zahlen, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts ihres Grundstücks entspricht. Die Berechnung des Ausgleichsbetrags soll durch die Zielbaummethode erleichtert werden. Die Zielbaummethode dient einer vorläufigen Berechnung des Bodenwertzuwachses, indem die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Gebiets in einzelne Merkmale zerlegt und mit sachverständigen Vermutungen darüber belegt wird, welche Merkmale üblicherweise in welchem Umfang zu einer Bodenwerterhöhung beitragen. Die Ergebnisse dieser Berechnung müssen vor ihrer Gleichsetzung mit den zu erhebenden Ausgleichsbeträgen auf ihre Marktkonformität überprüft werden.