Publikation
Das Baunebenrecht – oder: Was die Architekten schon immer hätten wissen sollen, aber nicht gerne wissen wollten
in: Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 2004, S. 282 - 289 (zusammen mit Rolf Peter Löhr)
Zum Baunebenrecht gehören alle öffentlich-rechtlich verbindlichen Vorschriften, die über die Anforderungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts hinausgehen und die sich unmittelbar auf die Zulässigkeit oder die Rechtmäßigkeit der Errichtung, der Änderung oder der Nutzung von baulichen Anlagen (einschließlich ihrer Bestandteile und Nebenanlagen) auswirken. Bei einer Sichtung der Vorschriften des Baunebenrechts zeigte sich, dass die zugehörigen Normen zwar zuweilen sehr kleinteilig und detailbezogen, aber dennoch im Prinzip durchaus sinnvoll sind. Wer das Baunebenrecht vereinfachen will, sollte daher nicht primär bei den Inhalten ansetzen, sondern er muss sich der Regelungstechnik zuwenden.
Die Regelungstechnik im Baunebenrecht des Bundes ist in Teilen davon gekennzeichnet, dass zur Umschreibung des Anforderungsniveaus an die "anerkannten Regeln der Technik" oder an den "Stand der Technik" angeknüpft wird. Nur wenige Experten oder stark spezialisierte Architekturbüros können sich in der Vielzahl der Regeln, die nur zum teil amtlich veröffentlicht werden, zurechtfinden. Der Aufsatz richtet daher einen Vorschlag an den Bundesgesetzgeber, wie in Anlehnung an das Bauordnungsrecht der Länder dafür geeignete Bereiche des Baunebenrechts übersichtlicher geordnet werden können.