Projekt
Bebauungsplan Nr. 45.6 "Nutzungsarten im Stadtzentrum" in der Stadt Leipzig, Sachsen
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist es, städtebaulich unverträgliche Nutzungsarten im Zentrum Leipzigs auszuschließen, ein Mindestmaß an Wohnnutzung zu sichern sowie gestalterische Vorgaben für Werbeanlagen festzusetzen. Darüber hinaus soll das in Deutschland in Form und Ausmaß einmalige System der Passagen und Arkaden planungsrechtlich gesichert und weiterentwickelt werden. Dieser Plan löst den vorherigen Bebauungsplan Nr. 45.2 "Nutzungsarten im Stadtzentrum" ab, der im April 2007 vom Oberverwaltungsgericht Bautzen für unwirksam erklärt wurde.
Der Plan soll als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden. Das Zentrum soll größtenteils als Kerngebiet festgesetzt werden, ergänzt durch Gemeinbedarfsflächen für öffentliche Einrichtungen und Kirchen sowie sonstige Sondergebiete für Universität, Gewandhaus und Oper.
Das Planverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Auftraggeber: Stadt Leipzig
Leistungen: B-Plan, Abwägungsvorschlag, planungsrechtliche Beratung
Gesamtgröße: 67 ha
Planung: seit 2009