Einzelhandel

Stadtentwicklung und Handel sind seit jeher eng miteinander verbunden. Der Einzelhandel stellt zweifellos eine der traditionellen Funktionen von Innenstädten dar. In erheblichem Maße bestimmte der Handel vielerorts die historischen Stadtstrukturen und übt auch heute noch wesentlichen Einfluss auf die Stadtentwicklung aus. Raumordnung und Bauleitplanung dienen als Instrumente zur überörtlichen und örtlichen Steuerung des Einzelhandels. Die planerische Lenkung der Einzelhandelsentwicklung stellt jedoch ein äußerst komplexes Thema dar. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches 2007 wurde den Städten und Gemeinden mit dem § 9 Abs. 2 a BauGB ein neues wirksames Instrument zur Einzelhandelssteuerung an die Hand gegeben. Der Einsatz dieses Instrumentariums wirft vielerorts noch Anwendungsfragen auf. Die Plan und Recht GmbH hat für die Stadt Nauen im Land Brandenburg den deutschlandweit ersten strategischen Bebauungsplan mit einen stadtweiten Geltungsbereich mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt. Die planerische Steuerung von Einzelhandelsbetrieben ist auch im Übrigen ein aktuelles und zentrales Tätigkeitsfeld der Plan und Recht GmbH. Dabei erstreckt sich das Arbeitsspektrum von der vorhabenbezogenen Planung für ein Einkaufszentrum bis hin zur Entwicklung von strategischen Konzepten und Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 2a BauGB, die den Städten und Gemeinden eine gesamtstädtischen Steuerung ihrer Einzelhandels- und Zentrenentwicklung ermöglichen sollen (siehe Projekte).